Satzung des Schützenvereins Mönninghausen - Bönninghausen 1859 e.V. vom 09.11.2019



SATZUNG

des

SCHÜTZENVEREINS

MÖNNINGHAUSEN - BÖNNINGHAUSEN

1859 e. V.

 
1. Name, Sitz, übergeordnete Mitgliedschaft
Der Verein trägt den Namen „Schützenverein Mönninghausen - Bönninghausen 1859 e.V.“ Er hat seinen Sitz in Mönninghausen, Stadt Geseke, und ist in das Vereinsregister am Amtsgericht Paderborn eingetragen. Er ist über den Kreisschützenbund Lippstadt dem Sauerländer Schützenbund angeschlossen.

2. Zweck des Vereins  
Der Schützenverein ist eine Vereinigung von Männern, die sich zu den Grundsätzen des Sauerländer Schützenbundes
                              GLAUBE – SITTE – HEIMAT
bekennt. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke des dritten Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke Verwendung finden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein hat sich insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben zum Ziel gesetzt: 
1)     Die Pflege der Eintracht und des Bürgersinnes unter den Einwohnern von Mönninghausen und Bönninghausen sowie die Liebe zur Heimat.
2)     Die Veranstaltung des jährlichen Schützenfestes und sonstiger öffentlicher Gemeinschaftsfeiern über alle Stände hinweg, um hierdurch die brüderliche Eintracht unter den Einwohnern zu mehren und dadurch den Gemeinsinn zu beleben und zu festigen. Die Feste dienen auch der Pflege alter Schützenbräuche.
3)     Die Förderung der sportbegeisterten Mitglieder im Schießsport und in verwandten Sportarten.
4)     Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Zu 1: Veranstaltung von Schnadgängen, Heimatabenden und Konzerten sowie die Pflege dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Ehrenmal.
Zu 2: Durchführung des jährlichen Schützenfestes.
Es werden ferner Vortrags- und Bildungsveranstaltungen zur Förderung der religiösen und staatspolitischen Bildung veranstaltet (Wallfahrten, Seniorenausflüge und Fahrten zu kulturellen Ereignissen).
5)     Der Verein ist politisch, religiös und rassisch neutral.
 
3. Mitgliedschaft
Als Mitglieder können in den Verein Männer aufgenommen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und sich zu den Zielen des Vereins bekennen. Das Gesuch um Aufnahme ist an den Geschäftsführer oder den ersten Vorsitzenden zu richten. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Geschäftsführer oder dem ersten Vorsitzenden zu erklären, spätestens einen Monat vor Ablauf des Kalenderjahres.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden oder es kann die Aufnahme verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn  ein Mitglied das Ansehen und die Interessen des Schützenvereins schädigt, oder wenn es mit dem Beitrag mehr als ein Jahr im Rückstand bleibt. Der Ausschluss des Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Der Ausschlussbeschluss muss von der Generalversammlung bestätigt werden.
Die Mitglieder sind angehalten zu den öffentlichen Umzügen und Festlichkeiten des Vereins in vorgeschriebenem Anzug zu erscheinen und teilzunehmen.
 
4. Ehrenmitglieder
Mitglieder, die sich besonders Verdienste um den Verein erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstandes vom 1. Vorsitzenden ernannt werden. Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, werden ebenfalls als Ehrenmitglieder geführt.
 
5. Pflichten aus der Mitgliedschaft
Jedes Mitglied verpflichtet sich:
1.    den von der Generalversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu zahlen
2.    den Anordnungen der Generalversammlung und des Vorstandes Folge zu leisten
3.    für alle Vereinsangelegenheiten einzutreten
4.    sich an den Veranstaltungen zu beteiligen und die Festzüge mitzumachen .
 
6. Rechte der Mitglieder
Alle Mitglieder können zu Vorstandmitgliedern oder Offizieren gewählt werden und sind uneingeschränkt stimmberechtigt. Sie haben das Recht an allen Festlichkeiten des Vereins teilzunehmen.
 
7. Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand, der aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand besteht 
2. Die Mitgliederversammlung (Generalversammlung)
 
8. Der Vorstand
Der Verein wird durch den geschäftsführenden Vorstand im Rechtssinne nach außen vertreten. Dieser Vorstand im Sinne des bürgerlichen Rechts besteht aus 5 Personen, nämlich
1.    dem 1. Vorsitzenden, der gleichzeitig Oberst ist
2.    dem stellvertretenden Vorsitzenden, der gleichzeitig Hauptmann ist
3.    dem Major
4.    dem Geschäftsführer und
5.    dem Kassierer

Der erweiterte Vorstand besteht aus dem vorher benannten geschäftsführenden Vorstand und folgenden weiteren Offizieren:

dem König mit seinem Adjutanten
dem Kompanieführer der 1. Kompanie
dem Kompanieführer der 2. Kompanie
dem Oberstadjutanten
dem Schiessoffizier
den 3 Fähnrichen und den 6 Fahnenoffizieren der beiden Kompanien, sowie den Mitgliedern der Ehrenfahne und den Ehrenoffizieren.  
Der amtierende Jungschützenkönig wird ebenfalls zu allen Vorstandssitzungen eingeladen.
 
Der Vorstand und die Offiziere werden für die Dauer von 3 Jahren von der Generalversammlung gewählt.  Die Wahl soll in der Regel durch Stimmzettel, kann jedoch auch durch Handzeichen erfolgen, wenn nur ein Vorschlag vorhanden ist.
Ehrenoffiziere, von der Generalversammlung ernannt, behalten ihr Stimmrecht auf Lebenszeit. Die Träger der Ehrenfahne werden aus dem Kreis der Schützen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, gewählt, und zwar auf einer besonderen Seniorenveranstaltung.
Der König und der von ihm benannte Adjutant gehören dem Vorstand für jeweils ein Jahr an.
Der Schiessoffizier wird aus den Reihen der Sportschützen benannt, muss jedoch von der Generalversammlung bestätigt werden.
 
Beschlüsse des erweiterten Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Oberst. Der Vorstand hat das Recht, für das Vereinsleben, vor allem für die Gestaltung der Gemeinschaftsfeiern besondere Vorschriften zu erlassen.
 
Der geschäftsführende Vorstand ist in das Vereinsregister einzutragen. Zur Unterzeichnung einer rechtsverbindlichen Erklärung des Schützenvereins genügen die Unterschriften zweier Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes.
 
Zur Beratung und Unterstützung des geschäftsführenden Vorstandes wird der erweiterte Vorstand gehört.
 
Von der Generalversammlung gewählte Offiziere sorgen, wenn sie aus besonderen Gründen ihren Offiziersposten nicht ausüben können, selbst für Ersatz und stimmen die Änderungen mit dem Vorsitzenden ab. Sollte dieses aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, so haben sie dem Geschäftsführer rechtzeitig Mitteilung zu machen.
 
9. Kassierer
Der Kassierer hat die Kasse ordentlich zu verwalten und alljährlich dem erweiterten Vorstand Rechnung abzulegen. Ausgaben sind in Absprache mit dem ersten Vorsitzenden, dessen Stellvertreter oder dem Geschäftsführer zu leisten. Die Jahresrechnung ist ebenfalls in der Generalversammlung vorzulegen.
 
10. Mitgliederversammlung
Der Schützenverein Mönninghausen – Bönninghausen hält mind. einmal im Jahr eine ordentliche Mitgliederversammlung ab.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf einberufen werden. Sie müssen einberufen werden, wenn 25 % der Mitglieder dieses schriftlich beantragen.
Zur Mitgliederversammlung ist spätestens eine Woche vorher durch Aushang in den Ortschaften (Kirche, Gaststätte o.ä.) unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen, außer bei Vereinsauflösung, beschlussfähig. Auf Verlangen eines Mitgliedes ist geheim abzustimmen.
Die Mitgliederversammlung beschließt über alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Vorstand übertragen sind.
Besondere Aufgaben der Generalversammlung:
1.    die Genehmigung der Jahresrechnung
2.    die Wahl des Vorstandes, die Entlastung des Vorstandes und des Kassierers
3.    Festsetzung der Jahresbeiträge
4.    Festsetzung der Königsprämie
5.    Festsetzung der Vereinsveranstaltungen
6.    Änderung der Satzung
7.    Entscheidung über den Ausschluss eines Mitgliedes
Beschlüsse, welche die Punkte 1 bis 5 zum Gegenstand haben, bedürfen der einfachen Mehrheit.
Beschlüsse, welche die Punkte 6 bis 7 zum Gegenstand haben, bedürfen der Zustimmung von 2/3 der erschienenen Mitglieder.
Anträge und Beschlüsse sind in einem Protokoll aufzuführen und vom ersten Vorsitzenden und dem Geschäftsführer zu unterzeichnen.
 
11. Auflösung des Vereins
Ein Beschluss über die Auflösung des Schützenvereins kann nur auf einer einberufenen Generalversammlung gefasst werden, in der 2/3 aller Mitglieder des Vereins anwesend sind und eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten sich für die Auflösung entschließt.
Ist eine solche Generalversammlung zur Auflösung des Schützenvereins nicht beschlussfähig, so muss nach einem Monat eine zweite abgehalten werden, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig ist, doch kann auch in dem Fall die Versammlung den Auflösungsbeschluss nur mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Stimmberechtigen fassen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Kulturring Mönninghausen – Bönninghausen e.V. mit Sitz in 59590 Geseke- Mönninghausen, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
 
12. Schützentracht
Die Schützen tragen weiße Hosen, weißes Hemd, Zylinderhut mit Eichenlaub und einem grün-weißen Band
(grün nach unten, weiß nach oben), schwarze Jacke, schwarze Schuhe, schwarze Socken  und weiße Fliege.
Die Offiziere tragen schwarze Jacke bzw. Cut mit weißer Hose, weißes Hemd, Zylinderhut mit Eichenlaub und einem grün-weißen Band
(grün nach unten, weiß nach oben), schwarze Schuhe, schwarze Socken, weiße Fliege, Degen und eine grün-weiße Schärpe, die Fähneriche und Fahnenoffiziere rot-weiße Schärpen, der König eine blau-weiße Schärpe.
 
13. Gliederung
Der Schützenverein bildet ein Bataillon, welches in zwei Kompanien eingeteilt ist. Führer des Bataillons ist der Oberst.
Er wird vertreten durch den Hauptmann. Die Kompanien werden von je einem Oberleutnant geführt.
 
14. Veranstaltungen
Der Verein veranstaltet möglichst jährlich ein Schützenfest in althergebrachter Weise sowie den jährlichen Winterball. Außerdem findet jährlich im Herbst und Frühjahr die Austragung der Vereinsmeisterschaft im KK und  LG Schiessen  statt.
Alle Mitglieder sind angehalten, nach Zahlung des  üblichen Jahresbeitrages das Fest mitzufeiern, sofern sie nicht durch einen triftigen Grund daran gehindert sind.
Zu Erringung der Königswürde ist eine 3-jährige Mitgliedschaft erforderlich.
Alle anderen Veranstaltungen für soziale Zwecke werden jeweils vom Vorstand vorbereitet und bekannt gemacht.
 
15. Festordnung
Im Verlaufe des Festes findet ein Zapfenstreich statt.
Zum Schützenfest tritt das Bataillon einmal zum gemeinschaftlichen Gottesdienst und zur Ehrung der Verstorbenen an. Besondere Anordnungen wie Festzüge durch den Ort sowie die Gestaltung der Festfeier im einzelnen trifft der Vorstand, desgleichen besondere Maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung.
Jedes Mitglied ist angehalten, sich an den Festzügen zu beteiligen und den Anordnungen des Vorstandes oder den von ihm Beauftragten Folge zu leisten.
Zuwiderhandelnde können von der ferneren Teilnahme an der Feier ausgeschlossen und vom Festplatz verwiesen werden.
 
16. Königsschießen
Nach Beendigung des Frühstücks am 3. Festtag marschiert das Bataillon zur Vogelstange, wo das Königsschießen seinen Anfang nimmt.
Den ersten Schuss hat der alte König. Es folgen Vereinsvorsitzender, Bürgermeister, Geistlichkeit und eventuell Ehrengäste.
Die Lieferung der Büchsen und des Schießmaterials erfolgt durch Sachverständige, die vom Vorstand hierzu bestellt werden. Kein Schütze darf sein Gewehr selbst laden.
Für die Ordnung beim Schießen ist der Schießoffizier in Verbindung mit dem Major verantwortlich.
 
17. Königsschuss
Wer den letzten Rest des Schützenadlers von der Stange schießt, wird König.
Über etwa dabei entstehende Meinungsverschiedenheiten entscheidet nach Anhören des Vorstandes der Vereinsführer.
Der König erhält aus der Vereinskasse für jeden Festtag, an dem er in seiner Königswürde auftritt, einen Zuschuss vom Verein, dessen Höhe gem. § 10 Ziffer 4 festgesetzt wird.
Der König trägt die alte silberne Kette. Er ist verpflichtet, an die Kette eine silberne Medaille zu schenken.
 
18. Königskrönung
Nach dem Königsschießen tritt das Bataillon an. Der Oberst erklärt den letzten Schützen zum König und nimmt gleichzeitig die Krönung vor.  Ebenfalls erhält der Kronkönig, der Fasskönig, sowie Apfel – und Zepterprinz eine Medaille aus der Hand des Vorsitzenden.
 
19. Wahl der Königin und des Hofstaates
Der König erwählt sich  zu seiner Mitregentin die Schützenkönigin in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand.
Außerdem bestimmt der König aus den Mitgliedern 8 – 12 Hofherren, die sich wiederum ihre Hofdame wählen. In Ausnahmefällen entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Ist der neue König bzw. Adjudant bereits gewähltes Mitglied im Vorstand, werden in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand für 1 Jahr für die dadurch vakanten Vorstandsposten geeignete Schützen benannt.
Das Abholen des Königspaares erfolgt innerhalb der Gemeindegrenzen von Mönninghausen. Wohnt der König in Bönninghausen, wird ihm an einem der Festtage ein Ständchen dargebracht.
 
20. Tod eines Mitgliedes
An der Beerdigung eines Mitgliedes hat die Schützenfahne teilzunehmen. Jedes Mitglied hat es als seine Ehrenpflicht anzusehen, an der Beerdigung eines verstorbenen Mitgliedes teilzunehmen.
 
21. Inkrafttreten dieser Satzung
Diese Satzung tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft. Gleichzeitig tritt die am 16. April 2004 beschlossene Satzung außer Kraft.
 
 
Mönninghausen, 09.November 2019
 
 
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Alfons Schweins, Oberst u. 1. Vorsitzender              Daniel Köhler, Hauptmann u. 2. Vorsitzender
 
 
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Werner Schlüter, Major                                                   Martin Hunold, Geschäftsführer

 
 
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Guido Niermann, Kassierer