Geschäftsordnung
des
SCHÜTZENVEREINS
MÖNNINGHAUSEN -
BÖNNINGHAUSEN
1859 e. V.
1.
Vorwort
Durch Beschluss der Generalversammlung vom 02.11.2024 wurde
die Satzung des Schützenvereins Mönninghausen – Bönninghausen grundlegend
überarbeitet.
Die Satzung soll, im Einklang mit den Jahrhunderte alten
Traditionen des Schützenwesens in unseren beiden Orten, die grundlegenden Ziele
des Vereins definieren sowie die aktuellen gesetzlichen Anforderungen abdecken.
Zahlreiche Paragraphen, die für dieses Ziel nicht
unmittelbar von Bedeutung sind, wurden gestrichen oder weniger detailliert gefasst.
Viele Regeln und Abläufe haben sich über Jahrzehnte oder
Jahrhunderte entwickelt und bewährt, wurden bisher aber nicht schriftlich
festgehalten.
Der geschäftsführende Vorstand des Schützenvereins sieht es
deshalb als notwendig an, eine Geschäftsordnung zu verfassen, die über die
Satzung hinaus Gegebenheiten, Abläufe und auch Bräuche definiert und bewahrt.
2.
Der
Vorstand
Der
Vorstand setzt sich lt. Satzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem
erweiterten Vorstand zusammen. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus den
lt. Satzung festgelegten Personen:
·
1.
Vorsitzender/ Oberst
·
Stellvertretender
Vorsitzender/ Hauptmann
·
Platzmajor
·
Geschäftsführer
·
Kassierer
Der erweiterte Vorstand setzt sich wie im Folgenden
beschrieben zusammen:
·
König
·
Königsadjutant
·
Oberstadjutant
·
Schießoffizier
·
Zugführer
der 1. Kompanie (Männerkompanie)
·
Zugführer
des 2. Kompanie (Junggesellenkompanie)
·
1.
Beisitzer
·
2.
Beisitzer
·
Fähnrich
Männerfahne
·
2
Fahnenoffiziere Männerfahne
·
Fähnrich
Bönninghauser Fahne
·
2
Fahnenoffiziere Bönninghauser Fahne
·
Fähnrich
Junggesellenfahne
·
2
Fahnenoffiziere Junggesellenfahne
·
Fähnrich
Ehrenfahne
·
2
Fahnenoffiziere Ehrenfahne
·
Alle
Ehrenoffiziere
Vorstandsmitglieder
werden generell alle 3 Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl
soll in der Regel durch Stimmzettel, kann jedoch auch durch Handzeichen
erfolgen, wenn nur ein Vorschlag vorhanden ist.
Fähnrich
und Fahnenoffiziere der Ehrenfahne werden aus dem Kreis der Schützen, die das
60. Lebensjahr vollendet haben, bestimmt, und zwar auf einer besonderen
Seniorenveranstaltung.
Ehrenoffiziere
werden lt. Satzung von der Mitgliederversammlung ernannt.
Der
König und der von ihm benannte Königsadjutant gehören dem Vorstand für jeweils
ein Jahr an.
Sind
König oder Königsadjutant bereits gewählte Vorstandsmitglieder werden in
Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand für 1 Jahr für die dadurch
vakanten Vorstandsposten geeignete Schützen benannt.
Der
amtierende Jungschützenkönig wird ebenfalls zu allen Vorstandssitzungen
eingeladen.
Die Vorstandsmitglieder haben folgende Aufgaben:
·
1.
Vorsitzender
Der 1. Vorsitzende bekleidet gleichzeitig den Rang des Obersts.
Er leitet den Verein entsprechend seiner Satzung und repräsentiert ihn nach
außen. Er ist dabei auch zuständig für die Einberufung und Leitung der
Sitzungen vom geschäftsführenden und erweiterten Vorstand sowie für Einberufung
und Leitung der Mitgliederversammlungen.
Zusammen mit den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands verwaltet er das
Vereinsvermögen und führt die Vereinsgeschäfte.
·
Stellvertretender
Vorsitzender
Der stellvertretende Vorsitzende bekleidet gleichzeitig den Rang des Hauptmanns.
Er vertritt den 1. Vorsitzenden/ Oberst bei Abwesenheit. Bei Festen und
Ausmärschen ist er der Kommandeur des Schützenbataillons. Er ist zuständig für
Marschwege, die dafür erforderliche Terminabstimmung sowie für die Marschabsicherung.
Er organisiert Busse bzw. Fahrgelegenheiten für Veranstaltungen und kümmert
sich außerdem um anstehende Gratulationen bei Geburtstagen oder weiteren Ehrungen.
·
Platzmajor
Der Platzmajor bekleidet den Rang eines Majors.
Er ist zuständig für die Pflege und Instandhaltung des Schützenplatzes, des
Ehrenmals sowie aller dort installierten und genutzten Einrichtungen wie
Vogelschießanlage, Strom- und Wasserversorgung. Er organisiert Arbeitseinsätze
der Schützen zur Pflege von Schützenplatz und Ehrenmal und bestellt falls
notwendig Pflanzen, Material, Geräte und Dienstleistungen.
Er plant und koordiniert notwendige Reparaturen und koordiniert Zeltauf- und -abbau
sowie die Zeltabnahme zum Schützenfest.
·
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer bekleidet gleichzeitig den Rang eines Oberleutnants.
Er führt den gesamten Schriftverkehr des Vereins. Er ist insbesondere zuständig
für die Einladungen zu Versammlungen und weiteren Veranstaltungen, für den
Abschluss von Verträgen und Versicherungen, für die Bestellung von Waren und
Dienstleistungen sowie für die Protokollführung bei Sitzungen und Versammlungen.
Er organisiert die wiederkehrenden Prüfungen und Abnahmen von Vogelstange und
Kugelfang.
·
Kassierer
Der Kassierer bekleidet gleichzeitig den Rang eines Oberleutnants.
Der Kassierer verwaltet die Kasse und das Vereinsvermögen. Er hat alle
Zahlungen entgegenzunehmen und alle Ausgaben zu leisten. Er ist insbesondere
auch zuständig für die Führung der Kassenbücher, die Aufbewahrung aller
Zahlungsbelege, die Erstellung von Rechnungen, die Abgabe von Steuererklärungen.
Er führt die Mitgliederdatenbank und ist zuständig für den Einzug der Mitgliedsbeiträge.
Er erstellt jährlich den Kassenbericht und stellt diesen der
Mitgliederversammlung vor.
·
König
Der König ist der erste Repräsentant des Vereins bei allen Veranstaltungen.
Zu weiteren Aufgaben siehe „Aufgaben und Anhaltspunkte König“ im Anhang der
Geschäftsordnung.
·
Königsadjutant
Der Königsadjutant bekleidet den
Rang eines Leutnants. Er unterstützt Königspaar und Hofstaat bei allen
Veranstaltungen. Zu weiteren Aufgaben siehe „Aufgaben und Anhaltspunkte Königsadjutant“
im Anhang der Geschäftsordnung.
·
Oberstadjutant
Der Oberstadjutant bekleidet
den Rang eines Oberleutnants.
Er unterstützt den Oberst bei allen Veranstaltungen. Insbesondere kümmert er
sich um Präsente für Gäste und bei Ehrungen. Er unterstützt bei Sammlungen von
Unkostenbeiträgen bei Veranstaltungen. Er kümmert sich beim Schützenfest um
Gratulanten und Gäste und koordiniert die Gratulationen mit dem Königspaar und
den Musikkapellen.
·
Schießoffizier
Der Schießoffizier bekleidet
den Rang eines Oberleutnants.
Der Schießoffizier pflegt die Verbindungen zur Schießgruppe bzw. zum SSV
Mönninghausen und sollte möglichst dort aktives Mitglied sein.
Er kümmert sich um die Organisation der Vereinsmeisterschaften
sowie um die Organisation des Vogelschießens inkl. Absicherung des Schießstandes,
Beauftragung der Schießleitung und Abstimmung mit dem Vogelbauer. Er wirkt beim
Kreispokalschießen mit durch Beschaffung von Munition und Scheiben sowie durch
die Planung der Standaufsicht.
·
Zugführer
1. Kompanie (Männerkompanie)
Der Zugführer der 1. Kompanie bekleidet den Rang eines Oberleutnants.
Bei Festen und Ausmärschen führt er die 1. Kompanie
(Männerkompanie) an, bei Abwesenheit des Hauptmanns ist er dessen
Stellvertreter als Bataillonskommandeur.
·
Zugführer
2. Kompanie (Junggesellenkompanie)
Der Zugführer der 2. Kompanie bekleidet den Rang eines Oberleutnants.
Bei Festen und Ausmärschen führt er die 2. Kompanie
(Junggesellenkompanie) an. Er ist zuständig für die Betreuung aller Jungschützen,
er organisiert Jungschützenausflüge und die Teilnahme an
Jungschützenveranstaltungen wie z.B. dem Kreisjungschützentag. Vor dem
Schützenfest organisiert er mit den Jungschützen das Schmücken des Zeltes und
plant die Besetzung der Fackelträger zum Zapfenstreich.
·
1.
Beisitzer
Der 1. Beisitzer bekleidet den Rang eines Leutnants.
Er kümmert sich um die Darstellung des Vereins in Zeitung,
Radio oder anderen Medien. Er betreut die Vereinsauftritte in Sozialen Medien
wie Instagram, Facebook, TikTok, YouTube usw. und pflegt auch die Internetseite
des Vereins.
·
2.
Beisitzer
Der 2. Beisitzer bekleidet den Rang eines Leutnants.
Er unterstützt den Platzmajor bei allen Aufgaben,
insbesondere bei Pflege und Instandhaltung von Schützenplatz und Ehrenmal.
·
Fähnrich
Männerfahne
Der Fähnrich bekleidet den Rang
eines Oberleutnants. Er führt die Männerfahne bei allen Ausmärschen und hat sie
ansonsten sicher und pfleglich aufzubewahren.
Er koordiniert die Teilnahme von Fahnenabordnungen bei Beerdigungen und weiteren
Veranstaltungen.
·
Fahnenoffiziere
Männerfahne
Die Fahnenoffiziere bekleiden
den Rang eines Leutnants und begleiten den Fähnrich.
·
Fähnrich
Bönninghauser Fahne
Der Fähnrich bekleidet den Rang
eines Oberleutnants. Er führt die Bönninghauser Fahne bei allen Ausmärschen und
hat sie ansonsten sicher und pfleglich aufzubewahren.
·
Fahnenoffiziere
Bönninghauser Fahne
Die Fahnenoffiziere bekleiden
den Rang eines Leutnants und begleiten den Fähnrich.
·
Fähnrich
Junggesellenfahne
Der Fähnrich bekleidet den Rang
eines Oberleutnants. Er führt die Junggesellenfahne bei allen Ausmärschen und
hat sie ansonsten sicher und pfleglich aufzubewahren.
·
Fahnenoffiziere
Junggesellenfahne
Die Fahnenoffiziere bekleiden
den Rang eines Leutnants und begleiten den Fähnrich.
·
Fähnrich
Ehrenfahne
Der Fähnrich bekleidet den Rang
eines Oberleutnants. Er führt die Ehrenfahne bei allen Ausmärschen und hat sie
ansonsten sicher und pfleglich aufzubewahren.
·
Fahnenoffiziere
Ehrenfahne
Die Fahnenoffiziere bekleiden
den Rang eines Leutnants und begleiten den Fähnrich.
·
Ehrenoffiziere
Ehrenoffiziere bekleiden den vor der Ernennung erreichten Rang.
Sie unterstützen den Vorstand bei der Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen für ältere Mitglieder bzw. organisieren diese selbstständig.
3.
Gliederung
Der
Schützenverein bildet ein Bataillon, welches in zwei Kompanien eingeteilt ist.
Führer des Bataillons ist der Oberst, er wird vertreten durch den Hauptmann.
Die
Kompanien werden von je einem Oberleutnant als Zugführer geführt.
4.
Schützentracht
Die
Schützen tragen weiße Hosen, weißes Hemd, Zylinderhut mit Eichenlaub und einem
grün-weißen Band (grün nach unten, weiß nach oben), schwarze Jacke, schwarze
Schuhe, schwarze Socken und weiße Fliege.
Die
Offiziere tragen schwarze Jacke bzw. Cut (Cutaway) mit weißer Hose und weißem
Hemd, Zylinderhut mit Eichenlaub und einem grün-weißen Band (grün nach unten,
weiß nach oben), schwarze Schuhe, schwarze Socken, weiße Fliege und eine
grün-weiße Schärpe, die Fähnriche und Fahnenoffiziere rot-weiße Schärpen, der
König eine blau-weiße Schärpe. Schärpen werden über die rechte Schulter
getragen, bei Adjutanten über die linke, weiß nach oben.
Offiziere
ausser Fähnriche und Ehrenoffiziere führen bei Ausmärschen einen Stichdegen.
5.
Schützenfest
Gefeiert
wird das Schützenfest am letzten Wochenende im Mai von Samstag bis Montag.
Fällt der Termin auf Pfingsten wird das Fest eine Woche früher gefeiert.
2 Wochen
vor dem Fest wird beim Straussaufsetzen ein Birkenbusch auf eine Stange
gesetzt. Dieser Busch wird beim Schützenfest durch eine grün-weiße
Schützenfahne ersetzt.
Bis 1
Woche vor dem Fest wird ein Vorexerzieren durchgeführt, bei dem das Marschieren
sowie das Abholen der Fahnen zu Beginn des Schützenfestes geübt wird.
Vor dem
Fest wird das Festzelt durch die Jungschützen mit Birkenzweigen geschmückt.
Zum
Auftakt des Schützenfestes werden Fahnen und Oberst abgeholt.
Am Schützenfestsamstag
findet ein Gottesdienst statt, ausserdem eine Gefallenenehrung und ein
Zapfenstreich am Samstag oder Sonntag.
Am Schützenfestsamstag
bringt der Schützenverein dem Königspaar ein Ständchen, am Sonntag werden
Königspaar und Hofstaat nur abgeholt.
Nach der
Krönung am Schützenfestmontag wird der König durch den Schützenzug zur
Königsresidenz begleitet, nachmittags werden Königspaar und Hofstatt dort
abgeholt.
Jubelkönigspaare
bzw. Jubelkönige und Jubelköniginnen können nach Wunsch am Samstag oder Sonntag
Ständchen erhalten.
Am
Schützenfestsonntag findet ein Parademarsch des Schützenbataillons statt,
welcher von Königspaar, Hofdamen und Königsadjutant, Oberst und Jubelmajestäten
abgenommen wird.
Alle
zwei Jahre findet während des Schützenfestes ein Vogelschießen der Jungschützen
statt.
Am Schützenfestmontag
findet morgens ein gemeinsames Frühstück statt, zu dem alle Schützen eingeladen
sind.
Am
Schützenfestmontag findet morgens ein Vogelschießen um die Würde des Königs
statt.
Am Montagabend
erfolgt das Fahnenwegbringen.
6.
Königsschießen
Den
ersten Schuss hat der alte König. Es folgen Oberst, Bürgermeister, Ortsvorsteher,
Geistlichkeit und eventuell Ehrengäste.
Das Schießen
wird durch einen zugelassenen Schießmeister durchgeführt, für die Ordnung beim
Schießen ist der Schießoffizier in Verbindung mit dem Platzmajor verantwortlich.
Kein Schütze darf sein Gewehr selbst laden.
Der
Vogel wird nach geltenden gesetzlichen Vorgaben angefertigt, daran befestigt
werden die Insignien Krone, Fass, Zepter und Apfel.
Wer eine
Insignie abschießt, wird als Kron- oder Fasskönig bzw. als Zepter- oder
Apfelprinz geehrt und erhält eine Medaille.
Wer den
letzten Rest des Schützenvogels von der Stange schießt, wird König.
Über
etwa dabei entstehende Meinungsverschiedenheiten entscheidet nach Anhören des
Vorstandes der 1. Vorsitzende/ Oberst.
Nach dem
Königsschießen tritt das Bataillon an. Der Oberst erklärt den letzten Schützen
zum König und nimmt gleichzeitig die Krönung von König und Königin vor. Dabei
werden die Königskette und die Krone vom alten Königspaar an das neue
übergeben.
7.
Pflichten
des Königs beim Schützenfest
Das Wegbringen des Königs nach der Krönung sowie das Abholen des Königspaares sowie
die Darbringung von Ständchen erfolgen innerhalb der Gemeindegrenzen von
Mönninghausen. Wohnt der König in Bönninghausen, wird ihm dort an einem der
Festtage ein Ständchen dargebracht.
Nach dem
Vogelschießen vor der Krönung gibt der König 50l Freibier, am
Montag-
und Sonntagabend jeweils ca. 30l Freibier bzw. weniger nach Bedarf zum
Abschluss des Festtages.
Beim
Abholen des Königspaares am Montag sowie beim Ständchen am Samstag erhalten die
anwesenden Schützen Getränke.
Weitere
Anhaltspunkte für König und Königsadjutant sind im Anhang zu dieser
Geschäftsordnung aufgeführt.
8. Königskette
Der König trägt die
traditionelle silberne Königskette mit den alten, silbernen Orden bzw. deren
Repliken, mit dem silbernen Vogel und den gestifteten Königsorden der
vergangenen 10 Königspaare. Ältere Königsorden werden entfernt und durch den
jeweils letzten Königsorden ersetzt.
Jeder
König hat auf seine Kosten einen Orden an der Königskette anzubringen.
9.
Königsprämie
und weitere Kosten beim Schützenfest
Der
König erhält vom Verein eine Königsprämie von 2000€, ausgezahlt jeweils zur
Hälfte im ersten und zweiten Regentschaftsjahr.
Diese Prämie gilt bei einem Bierpreis von 1,90€ pro 0,2l Glas und soll sich
proportional zum Bierpreis erhöhen. Festgesetzt wird die Königsprämie lt.
Satzung durch die Mitgliederversammlung.
Schützen,
die als Kron- oder Fasskönig bzw. als Zepter- oder Apfelprinz geehrt wurden,
zahlen für das Freibier während ihrer Ehrung 150€ für Zepter oder Apfel bzw.
180€ für Krone oder Fass.
Alle
weiteren Schützen bezahlen pauschal 30€ für Freibier, soweit sie mit Jubilar-
oder Verdienstorden auf der Theke geehrt werden.
Der
König übernimmt anteilig die Kosten für einen Fotografen während des
Schützenfestes, 500€ im ersten Jahr für Samstag/ Sonntag sowie 300€ im zweiten
Jahr für Montag, Gruppen- oder Portraitfotos von Königspaar und Hofstaat sind
darin inbegriffen.
10.
Jubelpaare
/ Jubelmajestäten
Die
Jubelmajestäten werden während des Schützenfestes mit einem Ständchen geehrt.
Dabei haben sie die Wahl, ob sie das Ständchen am Samstag oder Sonntag erhalten
möchten und wo das Ständchen erfolgen soll. Es besteht auch die Möglichkeit, am
Heimathaus oder einem anderen Ort ihrer Wahl in Mönninghausen oder
Bönninghausen geehrt zu werden.
11.
Jungschützenkönig
Das
Vogelschießen der Jungschützen findet alle zwei Jahre im Lauf des
Schützenfestes statt.
Als
Jungschützen gelten alle Mitglieder bis zum Alter von einschließlich 25 Jahren,
diese sind generell schießberechtigt.
Den
ersten Schuss hat der alte Jungschützenkönig, weitere Ehrenschüsse erfolgen
nicht.
Wer beim
Schießen den letzten Rest des Vogels von der Stange holt ist Jungschützenkönig
und erhält eine Medaille.
Als äusseres Zeichen trägt er die silberne Jungschützenkette.
Weitere
Verpflichtungen hat der Jungschützenkönig nicht.
Im
Weiteren gelten für das Vogelschießen der Jungschützen die Regularien wie beim
Königsschießen.
12.
Ehrungen
Nach
25jähriger Mitgliedschaft, danach nach 40jähriger, 50jähriger, 60jähriger und
im Weiteren alle 5 Jahre erhalten die Jubilare als Dank für die Treue einen
Jubilarorden des Sauerländer Schützenbundes. Dabei zählt generell die
Mitgliedschaft in einem Schützenverein des SSB.
Verdienstorden
des SSB werden nach folgender Vorgabe verliehen:
Verdienste
è
9 Jahre Vorstandsarbeit
Besondere
Verdienste è
15 Jahre Vorstandsarbeit
Hervorragende
Verdienste è
25 Jahre Vorstandsarbeit
Verdienstorden
können auch an sonstige verdiente Schützenbrüder oder Musiker verliehen werden,
über die Verleihung entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Ab einem
Alter von 70 Jahren und im Weiteren alle 5 Jahre gratuliert eine Vereinsabordnung
den Schützen zu den Geburtstagen.
13.
Veranstaltungen
Im Lauf
eines Jahres veranstaltet der Schützenverein folgende Veranstaltungen oder
nimmt mit Abordnungen daran teil:
·
Winterball,
jährlich Ende Januar
·
Luftgewehr-Vereinsmeisterschaft,
jährlich im Frühjahr
·
Kleinkaliber-Vereinsmeisterschaft,
jährlich im Spätsommer
·
Seniorenausflug
·
Kinderschützenfest
alle 2 Jahre
·
Schnadgang
alle 2 Jahre
·
Teilnahme
an Veranstaltungen des Kreisschützenbund Lippstadt sowie des Sauerländer
Schützenbundes
·
Jungschützenausflug
·
Platzübergabe
des Grenzplatzes zu Hörste mit der Schützenbruderschaft Hörste
·
Vitusprozession
·
Volkstrauertag
14. Beerdigungen
An der Beerdigung
eines Vereinsmitglieds nimmt eine Fahnenabordnung teil.
An der
Beerdigung eines Ehrenoffiziers nehmen alle Fahnenabordnungen und
Vorstandsmitglieder in Uniform teil.
15. Anhänge zur Geschäftsordnung
Folgende Dokumente
sind der Geschäftsordnung angehängt und damit auch Teil der Geschäftsordnung:
· Aufgaben und Anhaltspunkte König
· Aufgaben und Anhaltspunkte
Königsadjutant
· Datenschutzordnung
16.
Inkrafttreten
der Geschäftsordnung
Diese
Geschäftsordnung tritt am Tag der Beschlussfassung durch die
Mitgliederversammlung in Kraft.
Erstellt
in Mönninghausen, am 02.November 2024
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Daniel Köhler, Oberst u. 1. Vorsitzender Markus Voits, Hauptmann u.
stellv. Vorsitzender
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Klaus Kramer, Major
Martin Hunold, Geschäftsführer
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Guido Niermann, Kassierer