Geschäftsordnung

 

des

 

SCHÜTZENVEREINS

MÖNNINGHAUSEN - BÖNNINGHAUSEN

1859 e. V.

 

 

 

 

1.   Vorwort

 

Durch Beschluss der Generalversammlung vom 02.11.2024 wurde die Satzung des Schützenvereins Mönninghausen – Bönninghausen grundlegend überarbeitet.

Die Satzung soll, im Einklang mit den Jahrhunderte alten Traditionen des Schützenwesens in unseren beiden Orten, die grundlegenden Ziele des Vereins definieren sowie die aktuellen gesetzlichen Anforderungen abdecken.

Zahlreiche Paragraphen, die für dieses Ziel nicht unmittelbar von Bedeutung sind, wurden gestrichen oder weniger detailliert gefasst.

Viele Regeln und Abläufe haben sich über Jahrzehnte oder Jahrhunderte entwickelt und bewährt, wurden bisher aber nicht schriftlich festgehalten.

Der geschäftsführende Vorstand des Schützenvereins sieht es deshalb als notwendig an, eine Geschäftsordnung zu verfassen, die über die Satzung hinaus Gegebenheiten, Abläufe und auch Bräuche definiert und bewahrt.

 

 

2.   Der Vorstand

 

Der Vorstand setzt sich lt. Satzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus den lt. Satzung festgelegten Personen:

·          1. Vorsitzender/ Oberst

·        Stellvertretender Vorsitzender/ Hauptmann

·        Platzmajor

·        Geschäftsführer

·        Kassierer

 

Der erweiterte Vorstand setzt sich wie im Folgenden beschrieben zusammen:

·        König

·        Königsadjutant

·        Oberstadjutant

·        Schießoffizier

·        Zugführer der 1. Kompanie (Männerkompanie)

·        Zugführer des 2. Kompanie (Junggesellenkompanie)

·        1. Beisitzer

·        2. Beisitzer

·        Fähnrich Männerfahne

·        2 Fahnenoffiziere Männerfahne

·        Fähnrich Bönninghauser Fahne

·        2 Fahnenoffiziere Bönninghauser Fahne

·        Fähnrich Junggesellenfahne

·        2 Fahnenoffiziere Junggesellenfahne

·        Fähnrich Ehrenfahne

·        2 Fahnenoffiziere Ehrenfahne

·        Alle Ehrenoffiziere

 

Vorstandsmitglieder werden generell alle 3 Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl soll in der Regel durch Stimmzettel, kann jedoch auch durch Handzeichen erfolgen, wenn nur ein Vorschlag vorhanden ist.

 

Fähnrich und Fahnenoffiziere der Ehrenfahne werden aus dem Kreis der Schützen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, bestimmt, und zwar auf einer besonderen Seniorenveranstaltung.

 

Ehrenoffiziere werden lt. Satzung von der Mitgliederversammlung ernannt.

 

Der König und der von ihm benannte Königsadjutant gehören dem Vorstand für jeweils ein Jahr an.

Sind König oder Königsadjutant bereits gewählte Vorstandsmitglieder werden in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand für 1 Jahr für die dadurch vakanten Vorstandsposten geeignete Schützen benannt.

 

Der amtierende Jungschützenkönig wird ebenfalls zu allen Vorstandssitzungen eingeladen.

 

Die Vorstandsmitglieder haben folgende Aufgaben:

 

·        1. Vorsitzender
Der 1. Vorsitzende bekleidet gleichzeitig den Rang des Obersts.
Er leitet den Verein entsprechend seiner Satzung und repräsentiert ihn nach außen. Er ist dabei auch zuständig für die Einberufung und Leitung der Sitzungen vom geschäftsführenden und erweiterten Vorstand sowie für Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlungen.
Zusammen mit den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands verwaltet er das Vereinsvermögen und führt die Vereinsgeschäfte.

 

·        Stellvertretender Vorsitzender
Der stellvertretende Vorsitzende bekleidet gleichzeitig den Rang des Hauptmanns. Er vertritt den 1. Vorsitzenden/ Oberst bei Abwesenheit. Bei Festen und Ausmärschen ist er der Kommandeur des Schützenbataillons. Er ist zuständig für Marschwege, die dafür erforderliche Terminabstimmung sowie für die Marschabsicherung. Er organisiert Busse bzw. Fahrgelegenheiten für Veranstaltungen und kümmert sich außerdem um anstehende Gratulationen bei Geburtstagen oder weiteren Ehrungen.

·        Platzmajor
Der Platzmajor bekleidet den Rang eines Majors.
Er ist zuständig für die Pflege und Instandhaltung des Schützenplatzes, des Ehrenmals sowie aller dort installierten und genutzten Einrichtungen wie Vogelschießanlage, Strom- und Wasserversorgung. Er organisiert Arbeitseinsätze der Schützen zur Pflege von Schützenplatz und Ehrenmal und bestellt falls notwendig Pflanzen, Material, Geräte und Dienstleistungen.  
Er plant und koordiniert notwendige Reparaturen und koordiniert Zeltauf- und -abbau sowie die Zeltabnahme zum Schützenfest.

·        Geschäftsführer
Der Geschäftsführer bekleidet gleichzeitig den Rang eines Oberleutnants.
Er führt den gesamten Schriftverkehr des Vereins. Er ist insbesondere zuständig für die Einladungen zu Versammlungen und weiteren Veranstaltungen, für den Abschluss von Verträgen und Versicherungen, für die Bestellung von Waren und Dienstleistungen sowie für die Protokollführung bei Sitzungen und Versammlungen. Er organisiert die wiederkehrenden Prüfungen und Abnahmen von Vogelstange und Kugelfang.

  

·        Kassierer
Der Kassierer bekleidet gleichzeitig den Rang eines Oberleutnants.
Der Kassierer verwaltet die Kasse und das Vereinsvermögen. Er hat alle Zahlungen entgegenzunehmen und alle Ausgaben zu leisten. Er ist insbesondere auch zuständig für die Führung der Kassenbücher, die Aufbewahrung aller Zahlungsbelege, die Erstellung von Rechnungen, die Abgabe von Steuererklärungen. Er führt die Mitgliederdatenbank und ist zuständig für den Einzug der Mitgliedsbeiträge. Er erstellt jährlich den Kassenbericht und stellt diesen der Mitgliederversammlung vor.
 

·        König
Der König ist der erste Repräsentant des Vereins bei allen Veranstaltungen.
Zu weiteren Aufgaben siehe „Aufgaben und Anhaltspunkte König“ im Anhang der Geschäftsordnung.

·        Königsadjutant
Der Königsadjutant bekleidet den Rang eines Leutnants. Er unterstützt Königspaar und Hofstaat bei allen Veranstaltungen. Zu weiteren Aufgaben siehe „Aufgaben und Anhaltspunkte Königsadjutant“ im Anhang der Geschäftsordnung.

 

·        Oberstadjutant
Der Oberstadjutant bekleidet
den Rang eines Oberleutnants.
Er unterstützt den Oberst bei allen Veranstaltungen. Insbesondere kümmert er sich um Präsente für Gäste und bei Ehrungen. Er unterstützt bei Sammlungen von Unkostenbeiträgen bei Veranstaltungen. Er kümmert sich beim Schützenfest um Gratulanten und Gäste und koordiniert die Gratulationen mit dem Königspaar und den Musikkapellen.

 

·        Schießoffizier
Der
Schießoffizier bekleidet den Rang eines Oberleutnants.
Der Schießoffizier pflegt die Verbindungen zur Schießgruppe bzw. zum SSV Mönninghausen und sollte möglichst dort aktives Mitglied sein.  

Er kümmert sich um die Organisation der Vereinsmeisterschaften sowie um die Organisation des Vogelschießens inkl. Absicherung des Schießstandes, Beauftragung der Schießleitung und Abstimmung mit dem Vogelbauer. Er wirkt beim Kreispokalschießen mit durch Beschaffung von Munition und Scheiben sowie durch die Planung der Standaufsicht.

 

·        Zugführer 1. Kompanie (Männerkompanie)  

Der Zugführer der 1. Kompanie bekleidet den Rang eines Oberleutnants.

Bei Festen und Ausmärschen führt er die 1. Kompanie (Männerkompanie) an, bei Abwesenheit des Hauptmanns ist er dessen Stellvertreter als Bataillonskommandeur.

·        Zugführer 2. Kompanie (Junggesellenkompanie)

Der Zugführer der 2. Kompanie bekleidet den Rang eines Oberleutnants.

Bei Festen und Ausmärschen führt er die 2. Kompanie (Junggesellenkompanie) an. Er ist zuständig für die Betreuung aller Jungschützen, er organisiert Jungschützenausflüge und die Teilnahme an Jungschützenveranstaltungen wie z.B. dem Kreisjungschützentag. Vor dem Schützenfest organisiert er mit den Jungschützen das Schmücken des Zeltes und plant die Besetzung der Fackelträger zum Zapfenstreich.

 

·        1. Beisitzer

Der 1. Beisitzer bekleidet den Rang eines Leutnants.

Er kümmert sich um die Darstellung des Vereins in Zeitung, Radio oder anderen Medien. Er betreut die Vereinsauftritte in Sozialen Medien wie Instagram, Facebook, TikTok, YouTube usw. und pflegt auch die Internetseite des Vereins.

·        2. Beisitzer  

Der 2. Beisitzer bekleidet den Rang eines Leutnants.

Er unterstützt den Platzmajor bei allen Aufgaben, insbesondere bei Pflege und Instandhaltung von Schützenplatz und Ehrenmal.

 

·        Fähnrich Männerfahne
Der Fähnrich bekleidet den Rang eines Oberleutnants. Er führt die Männerfahne bei allen Ausmärschen und hat sie ansonsten sicher und pfleglich aufzubewahren.
Er koordiniert die Teilnahme von Fahnenabordnungen bei Beerdigungen und weiteren Veranstaltungen.

·        Fahnenoffiziere Männerfahne
Die Fahnenoffiziere bekleiden den Rang eines Leutnants und begleiten den Fähnrich. 

·        Fähnrich Bönninghauser Fahne
Der Fähnrich bekleidet den Rang eines Oberleutnants. Er führt die Bönninghauser Fahne bei allen Ausmärschen und hat sie ansonsten sicher und pfleglich aufzubewahren.

·        Fahnenoffiziere Bönninghauser Fahne
Die Fahnenoffiziere bekleiden den Rang eines Leutnants und begleiten den Fähnrich. 

·        Fähnrich Junggesellenfahne
Der Fähnrich bekleidet den Rang eines Oberleutnants. Er führt die Junggesellenfahne bei allen Ausmärschen und hat sie ansonsten sicher und pfleglich aufzubewahren.

·        Fahnenoffiziere Junggesellenfahne

Die Fahnenoffiziere bekleiden den Rang eines Leutnants und begleiten den Fähnrich. 

·        Fähnrich Ehrenfahne
Der Fähnrich bekleidet den Rang eines Oberleutnants. Er führt die Ehrenfahne bei allen Ausmärschen und hat sie ansonsten sicher und pfleglich aufzubewahren.

·        Fahnenoffiziere Ehrenfahne

Die Fahnenoffiziere bekleiden den Rang eines Leutnants und begleiten den Fähnrich.

·        Ehrenoffiziere
Ehrenoffiziere bekleiden den vor der Ernennung erreichten Rang.
Sie unterstützen den Vorstand bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für ältere Mitglieder bzw. organisieren diese selbstständig.

 

 

 

3.   Gliederung

 

Der Schützenverein bildet ein Bataillon, welches in zwei Kompanien eingeteilt ist. Führer des Bataillons ist der Oberst, er wird vertreten durch den Hauptmann.

Die Kompanien werden von je einem Oberleutnant als Zugführer geführt.

 

 

4.   Schützentracht

 

Die Schützen tragen weiße Hosen, weißes Hemd, Zylinderhut mit Eichenlaub und einem grün-weißen Band (grün nach unten, weiß nach oben), schwarze Jacke, schwarze Schuhe, schwarze Socken und weiße Fliege.

 

Die Offiziere tragen schwarze Jacke bzw. Cut (Cutaway) mit weißer Hose und weißem Hemd, Zylinderhut mit Eichenlaub und einem grün-weißen Band (grün nach unten, weiß nach oben), schwarze Schuhe, schwarze Socken, weiße Fliege und eine grün-weiße Schärpe, die Fähnriche und Fahnenoffiziere rot-weiße Schärpen, der König eine blau-weiße Schärpe. Schärpen werden über die rechte Schulter getragen, bei Adjutanten über die linke, weiß nach oben. 

Offiziere ausser Fähnriche und Ehrenoffiziere führen bei Ausmärschen einen Stichdegen.

 

 

5.   Schützenfest

Gefeiert wird das Schützenfest am letzten Wochenende im Mai von Samstag bis Montag. Fällt der Termin auf Pfingsten wird das Fest eine Woche früher gefeiert.  

 

2 Wochen vor dem Fest wird beim Straussaufsetzen ein Birkenbusch auf eine Stange gesetzt. Dieser Busch wird beim Schützenfest durch eine grün-weiße Schützenfahne ersetzt.

 

Bis 1 Woche vor dem Fest wird ein Vorexerzieren durchgeführt, bei dem das Marschieren sowie das Abholen der Fahnen zu Beginn des Schützenfestes geübt wird.

  

Vor dem Fest wird das Festzelt durch die Jungschützen mit Birkenzweigen geschmückt.

 

Zum Auftakt des Schützenfestes werden Fahnen und Oberst abgeholt.

 

Am Schützenfestsamstag findet ein Gottesdienst statt, ausserdem eine Gefallenenehrung und ein Zapfenstreich am Samstag oder Sonntag.

 

Am Schützenfestsamstag bringt der Schützenverein dem Königspaar ein Ständchen, am Sonntag werden Königspaar und Hofstaat nur abgeholt.

Nach der Krönung am Schützenfestmontag wird der König durch den Schützenzug zur Königsresidenz begleitet, nachmittags werden Königspaar und Hofstatt dort abgeholt. 

 

Jubelkönigspaare bzw. Jubelkönige und Jubelköniginnen können nach Wunsch am Samstag oder Sonntag Ständchen erhalten.

 

Am Schützenfestsonntag findet ein Parademarsch des Schützenbataillons statt, welcher von Königspaar, Hofdamen und Königsadjutant, Oberst und Jubelmajestäten abgenommen wird. 

 

Alle zwei Jahre findet während des Schützenfestes ein Vogelschießen der Jungschützen statt.

 

Am Schützenfestmontag findet morgens ein gemeinsames Frühstück statt, zu dem alle Schützen eingeladen sind.

 

Am Schützenfestmontag findet morgens ein Vogelschießen um die Würde des Königs statt.

 

Am Montagabend erfolgt das Fahnenwegbringen.

 

 

6.   Königsschießen

 

Den ersten Schuss hat der alte König. Es folgen Oberst, Bürgermeister, Ortsvorsteher, Geistlichkeit und eventuell Ehrengäste.

Das Schießen wird durch einen zugelassenen Schießmeister durchgeführt, für die Ordnung beim Schießen ist der Schießoffizier in Verbindung mit dem Platzmajor verantwortlich. Kein Schütze darf sein Gewehr selbst laden.

 

Der Vogel wird nach geltenden gesetzlichen Vorgaben angefertigt, daran befestigt werden die Insignien Krone, Fass, Zepter und Apfel.

Wer eine Insignie abschießt, wird als Kron- oder Fasskönig bzw. als Zepter- oder Apfelprinz geehrt und erhält eine Medaille.

Wer den letzten Rest des Schützenvogels von der Stange schießt, wird König.

Über etwa dabei entstehende Meinungsverschiedenheiten entscheidet nach Anhören des Vorstandes der 1. Vorsitzende/ Oberst.

 

Nach dem Königsschießen tritt das Bataillon an. Der Oberst erklärt den letzten Schützen zum König und nimmt gleichzeitig die Krönung von König und Königin vor. Dabei werden die Königskette und die Krone vom alten Königspaar an das neue übergeben.

 

 

7.   Pflichten des Königs beim Schützenfest


Das Wegbringen des Königs nach der Krönung sowie das Abholen des Königspaares sowie die Darbringung von Ständchen erfolgen innerhalb der Gemeindegrenzen von Mönninghausen. Wohnt der König in Bönninghausen, wird ihm dort an einem der Festtage ein Ständchen dargebracht.

Nach dem Vogelschießen vor der Krönung gibt der König 50l Freibier, am

Montag- und Sonntagabend jeweils ca. 30l Freibier bzw. weniger nach Bedarf zum Abschluss des Festtages.  

Beim Abholen des Königspaares am Montag sowie beim Ständchen am Samstag erhalten die anwesenden Schützen Getränke.

Weitere Anhaltspunkte für König und Königsadjutant sind im Anhang zu dieser Geschäftsordnung aufgeführt.

 

 

8.   Königskette

Der König trägt die traditionelle silberne Königskette mit den alten, silbernen Orden bzw. deren Repliken, mit dem silbernen Vogel und den gestifteten Königsorden der vergangenen 10 Königspaare. Ältere Königsorden werden entfernt und durch den jeweils letzten Königsorden ersetzt.

Jeder König hat auf seine Kosten einen Orden an der Königskette anzubringen.

 

9.   Königsprämie und weitere Kosten beim Schützenfest  

Der König erhält vom Verein eine Königsprämie von 2000€, ausgezahlt jeweils zur Hälfte im ersten und zweiten Regentschaftsjahr.
Diese Prämie gilt bei einem Bierpreis von 1,90€ pro 0,2l Glas und soll sich proportional zum Bierpreis erhöhen. Festgesetzt wird die Königsprämie lt. Satzung durch die Mitgliederversammlung.

Schützen, die als Kron- oder Fasskönig bzw. als Zepter- oder Apfelprinz geehrt wurden, zahlen für das Freibier während ihrer Ehrung 150€ für Zepter oder Apfel bzw. 180€ für Krone oder Fass.

Alle weiteren Schützen bezahlen pauschal 30€ für Freibier, soweit sie mit Jubilar- oder Verdienstorden auf der Theke geehrt werden.

Der König übernimmt anteilig die Kosten für einen Fotografen während des Schützenfestes, 500€ im ersten Jahr für Samstag/ Sonntag sowie 300€ im zweiten Jahr für Montag, Gruppen- oder Portraitfotos von Königspaar und Hofstaat sind darin inbegriffen.

 

 

10.   Jubelpaare / Jubelmajestäten

Die Jubelmajestäten werden während des Schützenfestes mit einem Ständchen geehrt. Dabei haben sie die Wahl, ob sie das Ständchen am Samstag oder Sonntag erhalten möchten und wo das Ständchen erfolgen soll. Es besteht auch die Möglichkeit, am Heimathaus oder einem anderen Ort ihrer Wahl in Mönninghausen oder Bönninghausen geehrt zu werden. 

 

11.   Jungschützenkönig

Das Vogelschießen der Jungschützen findet alle zwei Jahre im Lauf des Schützenfestes statt.

Als Jungschützen gelten alle Mitglieder bis zum Alter von einschließlich 25 Jahren, diese sind generell schießberechtigt.

Den ersten Schuss hat der alte Jungschützenkönig, weitere Ehrenschüsse erfolgen nicht.

Wer beim Schießen den letzten Rest des Vogels von der Stange holt ist Jungschützenkönig und erhält eine Medaille.
Als äusseres Zeichen trägt er die silberne Jungschützenkette.

Weitere Verpflichtungen hat der Jungschützenkönig nicht.

Im Weiteren gelten für das Vogelschießen der Jungschützen die Regularien wie beim Königsschießen.

 

12.   Ehrungen

Nach 25jähriger Mitgliedschaft, danach nach 40jähriger, 50jähriger, 60jähriger und im Weiteren alle 5 Jahre erhalten die Jubilare als Dank für die Treue einen Jubilarorden des Sauerländer Schützenbundes. Dabei zählt generell die Mitgliedschaft in einem Schützenverein des SSB.

 

Verdienstorden des SSB werden nach folgender Vorgabe verliehen:

Verdienste                                      è 9 Jahre Vorstandsarbeit

Besondere Verdienste                   è 15 Jahre Vorstandsarbeit

Hervorragende Verdienste   è 25 Jahre Vorstandsarbeit

Verdienstorden können auch an sonstige verdiente Schützenbrüder oder Musiker verliehen werden, über die Verleihung entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

 

Ab einem Alter von 70 Jahren und im Weiteren alle 5 Jahre gratuliert eine Vereinsabordnung den Schützen zu den Geburtstagen.  

 

 

13.   Veranstaltungen

 

Im Lauf eines Jahres veranstaltet der Schützenverein folgende Veranstaltungen oder nimmt mit Abordnungen daran teil:

·          Winterball, jährlich Ende Januar

·          Luftgewehr-Vereinsmeisterschaft, jährlich im Frühjahr

·          Kleinkaliber-Vereinsmeisterschaft, jährlich im Spätsommer

·          Seniorenausflug

·          Kinderschützenfest alle 2 Jahre

·          Schnadgang alle 2 Jahre

·          Teilnahme an Veranstaltungen des Kreisschützenbund Lippstadt sowie des Sauerländer Schützenbundes

·          Jungschützenausflug

·          Platzübergabe des Grenzplatzes zu Hörste mit der Schützenbruderschaft Hörste  

·          Vitusprozession

·          Volkstrauertag

 

14.   Beerdigungen

An der Beerdigung eines Vereinsmitglieds nimmt eine Fahnenabordnung teil.

An der Beerdigung eines Ehrenoffiziers nehmen alle Fahnenabordnungen und Vorstandsmitglieder in Uniform teil.


15.   Anhänge zur Geschäftsordnung

Folgende Dokumente sind der Geschäftsordnung angehängt und damit auch Teil der Geschäftsordnung:

·     Aufgaben und Anhaltspunkte König

·     Aufgaben und Anhaltspunkte Königsadjutant

·     Datenschutzordnung

 

 

16.   Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung tritt am Tag der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

Erstellt in Mönninghausen, am 02.November 2024

 

 

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     Daniel Köhler, Oberst u. 1. Vorsitzender              Markus Voits, Hauptmann u. stellv. Vorsitzender

 

 

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                Klaus Kramer, Major                                             Martin Hunold, Geschäftsführer

 

 

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             Guido Niermann, Kassierer